Aufgaben Datenbank

02.01.01.25 (Berlin/Brandenburg) Durchführen von komplexen Einkaufsvorgängen

Laufende Nr
64
SYS_1
02
SYS_2
02.01
SYS_3
02.01.01
SYS_4
02.01.01.25
ORGEINHEIT
Lieferanten
UNB
Materialwesen
AUFGFAM
Einkauf
ERAAA
Durchführen von komplexen Einkaufsvorgängen
Tarifgebiet
Berlin/Brandenburg
BAY
BER
BRB
E 12
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Beobachten von Beschaffungsmärkten

Analysieren von Beschaffungsmärkten aufgrund von Messe- und Lieferantenbesuchen, Ausschreibungsunterlagen sowie technischen Unterlagen. Tendenz der Liefermärkte erkennen sowie Chancen und Risiken bewerten. Ableiten von Einkaufs- strategien. Beobachten der Entwicklung neuer Anbieter und neuer Technologien für den zugeordneten Beschaffungsbereich. Mögliche neue Lieferanten aufbauen und betreuen. Beobachten der Einkaufsstrategien der Wettbewerber.

Bewerten von Lieferanten

Bewerten von Lieferflexibilität und -zuverlässigkeit. Einschätzung von technischen und organisatorischen Produktions- möglichkeiten unter Zugrundelegung der geforderten Qualität. Bewerten der Integrationsfähigkeit in die logistische Kette und der informationstechnischen Anbindung. Preis- und Wertanalysen durchführen. Einschätzung und Klärung logistischer Probleme, u. a. in Engpasssituationen. Perspektiven der Geschäftsbeziehungen einschätzen. Bewerten der Innovationsfähigkeit von Lieferanten. Entscheidung über die Aufnahme neuer Lieferanten. Entwicklung und Anpassen von Verfahren zur Lieferantenbewertung.

Führen von Verhandlungen und Abschließen von Verträgen

Technische Fragen hinsichtlich Qualität der Ausführung sowie von Rohstoffen und Materialien abklären. Einholen und Auswerten von Angeboten, auch für Sonderlösungen. Vergleichen von Lieferbedingungen, Mengen und Preisen. Qualitätsfragen durch Fachabteilungen klären lassen, technische Unterlagen zur Begutachtung weiterleiten. Verhandeln mit Lieferanten in einer Fremdsprache nach Zielvorgaben (Bedingungen, Mengen, Preise, Termine, logistische und informationstechnische Anbindung) und Abschließen einzelner Verträge und Rahmenverträge. Bei Abweichungen von Zielvorgaben Verträge zur Zustimmung vorlegen. Erteilen von Aufträgen über den Einkaufsabschluss hinaus. Verhandeln von Preisanpassungen.

BBG